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Uschi Weber

Inhaberin


  Schnepfenhain 16

36367 Wartenberg-Landenhausen

 

Mobil: 0 160 / 5 30 56 12


 
info(at)uschis-katzenhaus(dot)de
www.uschis-katzenhaus.de

   

Termine  n u r  nach
telefonischer Absprache !

 
Kooperation mit dem
TSV Laubach und
Umgebung e.V.

 

Soziale Netzwerke:
Soziale Netzwerke


AGB für Pension

AGB für die Agentur (Vermittlung) siehe unten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Pension von Uschi's Katzenhaus

1. Aufnahmebedingungen

Ein gültiger Impfpass, muss von den Besitzern zu Beginn des Aufenthaltes vorgelegt werden. Die Impfungen für Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut müssen aktuell sein. Ist dies nicht so, muss der Besitzer dies bereits bei der Anmeldung angeben. Eine Impfung gegen Leukose schützt Katzen zusätzlich vor einer tödlich verlaufenden Virusinfektion.

Die letzte Wurmkur sollte nicht länger als vier Wochen, die letzte Prophylaxe gegen Flöhe und Zecken nicht länger als zwei Wochen vor Pensionsaufenthalt vorgenommen worden sein. Trotz all dieser Vorsichtsmassnahmen kann man nicht verhindern, dass Katzen von Parasiten befallen werden.

2. Krankheiten

Zum Schutz aller aufgenommenen Katzen, müssen von den Besitzern frühere und bestehende Krankheiten vor dem Pensionsaufenthalt angegeben werden, um mögliche Risiken und Medikationen zu besprechen.

Sollten Katzen während des Pensionsaufenthaltes durch Erkrankung tierärztlicher Behandlung bedürfen, so wird diese von der ortsansässigen Tierärztin, Marion Kolsch, vorgenommen. Die hierfür entstandenen Kosten, müssen von den Besitzern bei Abholung bezahlt werden.

Für Erkrankungen der Katzen gleich welcher Art, kann die Betreiberin der Pension, Uschi Weber, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Denn jede Katze kann Träger von Bakterien oder Viren sein, diese übertragen oder selbst daran erkranken - während oder auch nach dem Aufenthalt in der Pension.

3. Kosten und Dauer

Die Berechnung der Pensionskosten erfolgt für jeden angefangenen Tag. Die Pensionskosten sind im Voraus, also bei Beginn des Aufenthaltes bar zu bezahlen. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich und wird bei Abholung nachberechnet. Wird eine Katze früher als gebucht abgeholt, erfolgt keine Rückzahlung der nicht genutzten Tage.

 

Wird eine Reservierung abgesagt, werden folgende Stornogebühren erhoben und den Besitzern in Recnnung gestellt:

0. - 3.     Tag vor gebuchter Ankunft in der Pension = 100 %

4. - 7.     Tag vor gebuchter Ankunft in der Pension = 70 %

08. - 15. Tag vor gebuchter Ankunft in der Pension = 60 %

16. - 23.  Tag vor gebuchter Ankunft in der Pension = 50 %

bis 24.    Tag vor gebuchter Ankunft in der Pension = kostenlos !

 

Alle genannten Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmen (gemäss § 19 Abs. 1 USTG) nicht erhoben.

Wenn eine Katze 14 Tage nach vereinbartem Abholtermin und ohne Benachrichtigung nicht abgeholt wird, gilt dies als Übereignung. Die Katze wird dann mit Schutzvertrag an verantwortungsvolle neue Besitzer vermittelt. Die dadurch entstandenen Kosten, werden dem Vorbesitzer in Rechnung gestellt.

4 . Haftung

Für Schäden, die Katzen während des Aufenthaltes erleiden könnten, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5. Genehmigung

Die Erlaubnis zum Betreiben einer Katzenpension, wurde vom Amt für Veterinärwesen in Giessen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Tierschutzgesetzes vom 18. Mai 2006 erteilt. Die gesamte Anlage wird auf Wunsch der Betreiberin, Uschi Weber, regelmässig von der ortsansässigen Tierärztin Marion Kolsch und unangemeldet vom zuständigen Veterinäramt Giessen begutachtet – bis heute ohne Beanstandungen!

 

AGB-Pension - Uschi's Katzenhaus, Stand 11/2012
 


 

AGB für Agentur

AGB für die Pension siehe oben

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Agentur von Uschi's Katzenhaus

 

  1. Die Katze/n bleiben 1 Jahr lang im Eigentum von Uschi Weber. Der Übernehmer haftet ab Vertragsdatum. Sämtliche Kosten für Futter, Versicherung, Tierarzt usw., trägt der Übernehmer. Die Weitergabe der Katze/n an Dritte (auch Verwandte) ist untersagt. Sollten irgendwelche Gründe zur Abgabe der Katze/n zwingen, sind diese unverzüglich an Uschi Weber zurückzubringen. Eine Erstattung der Schutzgebühr oder der danach geleisteten Aufwendungen für Unterhalt, tierärztliche Versorgung, Versicherungen, Haftpflichtschäden usw. erfolgt nicht!
     
  2. Uschi Weber übernimmt keine Haftung für charakterliche Eigenschaften oder gesundheitliche Mängel der Katze/n oder durch diese verursachte Schäden.
     
  3. Der Übernehmer der Katze/n verpflichtet sich:
  4. –  die Katze/n dem Tierschutzgesetz entsprechend zu halten, insbesondere

         ordnungsgemäße Pflege und Unterkunft zu bieten und für ausreichende,

        artgerechte Fütterung, ständige Bereitstellung von Wasser, sauberes, zugfreies

        Lager, ausreichend Auslauf, Pflege des Felles und bei Krankheit für tierärztliche

        Behandlung zu sorgen, sowie die üblichen Impfungen vorzunehmen

    –  Jede Quälerei und Misshandlung zu unterlassen und auch durch Dritte

         nicht zu dulden

    –  die Katze/n nicht zu vertragswidrigen Zwecken und insbesondere nicht zu

         Tierversuchen und zur Zucht zu verwenden

    –  die Katze/n nicht in einem Käfig, Keller oder ähnliches zu halten

    –  ein Abhandenkommen oder dessen Ableben Uschi Weber sofort mittzuteilen

     

  5. Der Übernehmer gestattet Uschi Weber, sich am Ort der ständigen Haltung der Katze/n von der Qualität der Haltung, gegebenenfalls auch mehrfach, zu überzeugen. Dazu ist ihr das Betreten des Grundstücks oder der Wohnung auf dem die Katze/n gehalten werden, zu genehmigen. Der Übernehmer verpflichtet sich, Änderungen des Wohnortes ebenfalls unverzüglich an Uschi Weber mitzuteilen.
     
  6. Sollten Verstöße gegen diesen Vertrag oder geltendes Tierschutzrecht festgestellt werden, so ist Uschi Weber berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle verpflichtet sich der Übernehmer, die Katzen unverzüglich und ohne Forderung auf Entschädigung an Uschi Weber herauszugeben.
     
  7. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diesen Vertrag, hat der Übernehmer eine Vertragsstrafe von 500 Euro an Uschi Weber zu zahlen. Dies entbindet nicht von der Rückgabe der Katze/n!
     
  8. Mit den Katze/n darf nicht gezüchtet werden! Der Übernehmer hat sich mit seiner Unterschrift verplichtet, die Katze/n bei Eintritt der Geschlechtsreife unverzüglich von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Hierfür hat er eine Kaution in Höhe von 50 Euro hinterlegt, die nach Rücksendung des Kastrationsblattes umgehend auf sein Konto überwiesen wird. Zu dem Schutzvertrag gehört als Anlage das Kastrationsblatt, auf dem der Tierarzt die vorgenommende Kastration bestätigt. Dieses Kastrationsblatt muss der Übernehmer schnellsmöglich an Uschi Weber zurücksenden.
     
  9. Erkranken die Katze/n in den nächsten 12 Monaten nach Vertragsabschluss, insbesondere an Infektionskrankheiten, ist Uschi Weber darüber sofort zu informieren! Der Übernehmer muss die Katze/n vom Tierarzt seines Vertrauens untersuchen und behandeln lassen. Die Kosten hierfür trägt der Übernehmer. Behandlungskosten von Verletzungen aus Unfällen, Beissereien und ähnliche Vorfällen, trägt ebenfalls der Übernehmer.

    Die Einschläferung der Katze/n ist nur mit vorheriger Zustimmung von Uschi Weber und nur durch einen Tierarzt zulässig. Wenn den Katze/n durch die sofortige Einschläferung schwere Schmerzen erspart werden, muss die Notwendigkeit der Einschläferung in diesem Falle durch ein tierärztliches Attest nachgewiesen werden.
     
  10. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach diesem Vertrag und den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mündliche Abkommen sind nicht getroffen worden. Gerichtsstand ist Giessen. Die Angaben aus der Selbstauskunft sind Vertragsbestandteil.


       AGB-Agentur - Uschi's Katzenhaus, Stand 11/2012

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 Video von einer Wildkatze,die Kameras nicht gewöhnt ist

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